Verordnung
Sie benötigen einen Verordnungsschein für "Ergotherapie" von Ihrem Allgemeinmediziner oder Facharzt (bei einer Schiene muss "Schienenherstellung"erwähnt sein).
Der Arzt soll durch den Verordnungsschein die Anzahl der Behandlungen (meistens 5 oder 10) und die Therapiedauer (30 oder 60 Minuten) festlegen.
Verrechnung
Ich bin Wahltherapeutin bei folgenden Krankenkassen: WGKK,NÖGKK, OÖGKK, StGKK, KFA, BVA, SVA, SVB, VAEB, BKKWVB, LKUF
NEU:
ÖGK, BVAEB, SVS
Die Abrechnung erfolgt zuerst ausschließlich zwischen Ihnen und mir, kann später jedoch bei den Krankenkassen auf „Wahlarztbasis“ mit Selbstbehalt verrechnet werden. Dazu müssen Sie die Verordnung chefärztlich bewilligen lassen. Nach Ablauf der verordneten Therapien, können Sie die vorfinanzierten Honorarnoten und den bewilligten Verordnungsschein bei der Krankenkasse einreichen. Dann sollten Sie die jeweilige Rückerstattung, welche bei allen Kassen unterschiedlich ist, erhalten.
Therapieablauf
Die Therapie beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch in dem wir Ihre Probleme und Ressourcen im Alltag erfassen. Sinnvoll ist es, wenn Sie mir relevante Befunde, Röntgenbilder etc. mitnehmen. Entsprechend des Befundes sowie Ihrer speziellen Wünsche und Bedürfnisse werden therapeutische und alltagsnahe Ziele verfasst. Auf Basis der gesammelten Informationen wird in gemeinsamer Absprache ein grober Behandlungsplan erstellt und die Therapie gestartet.
Preise
Tel. +43 650 47 12 868
E-Mail: therapie-hietzing@gmx.at