Verordnung
Sie benötigen einen Verordnungsschein für "Ergotherapie" von Ihrem Allgemeinmediziner oder Facharzt (bei einer Schiene muss "Schienenherstellung"erwähnt sein).
Der Arzt soll durch den Verordnungsschein die Anzahl der Behandlungen (meistens 6 oder 10) und die Therapiedauer (30, 45 oder 60 Minuten) festlegen.
Verrechnung
Ich bin Wahltherapeutin bei folgenden Krankenkassen:
ÖGK, BVAEB, SVS, KFA
Die Abrechnung erfolgt zuerst ausschließlich zwischen Ihnen und mir, kann später jedoch bei den Krankenkassen auf „Wahlarztbasis“ mit Selbstbehalt verrechnet werden.
Ob für Ergotherapie eine Bewilligung notwendig ist, hängt in Österreich von der jeweiligen Krankenkasse ab:
ÖGK:
Seit der Corona-Pandemie braucht man hier keine Bewilligung mehr. Diese Regelung wurde nun verlängert – bis 30.
Juni 2027 ist Ergotherapie bei der ÖGK also weiterhin bewilligungsfrei.
BVAEB:
Hier wurde die Bewilligungspflicht ganz abgeschafft.
SVS und KFA:
Bei diesen beiden Kassen ist eine Bewilligung weiterhin notwendig. Die erste Therapieeinheit ist aber
immer bewilligungsfrei.
Erst vor der zweiten Einheit muss die Bewilligung eingeholt werden.
Nach Ablauf der verordneten Therapien, können Sie die vorfinanzierten Honorarnoten und den bewilligten Verordnungsschein (nur bei KFA/SVS) bei der Krankenkasse einreichen. Dann sollten Sie die jeweilige Rückerstattung erhalten.
Rückerstattung:
Preise
Therapieablauf
Die Therapie beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch in dem wir Ihre Probleme und Ressourcen im Alltag erfassen. Sinnvoll ist es, wenn Sie mir relevante Befunde, Röntgenbilder etc. mitnehmen. Entsprechend des Befundes sowie Ihrer speziellen Wünsche und Bedürfnisse werden therapeutische und alltagsnahe Ziele verfasst. Auf Basis der gesammelten Informationen wird in gemeinsamer Absprache ein grober Behandlungsplan erstellt und die Therapie gestartet.
Tel. +43 650 47 12 868
E-Mail: therapie-hietzing@gmx.at